Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.11.2020 - 1 ZB 18.538   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,38289
VGH Bayern, 12.11.2020 - 1 ZB 18.538 (https://dejure.org/2020,38289)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.11.2020 - 1 ZB 18.538 (https://dejure.org/2020,38289)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. November 2020 - 1 ZB 18.538 (https://dejure.org/2020,38289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,38289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayGO Art. 37
    Zur kompetenzwidrigen Aufstellung eines Bebauungsplans durch den Bauausschuss

  • rewis.io

    Zu-Eigen-Machen eines Beschlusses des Bauausschusses durch Vollzug des an sich zuständigen ersten Bürgermeisters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BayGO Art. 37
    Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Tiefgarage unter Abbruch der bestehenden Gebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauausschuss entscheidet: Aufstellungsbeschluss unwirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 1 ZB 18.538
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 1 ZB 18.538
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 1 ZB 18.538
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • VGH Bayern, 15.03.2004 - 22 B 03.1362

    Zulassung zum Volksfest, Ausschluss von Bewerbern, Kommunale Organkompetenzen,

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 1 ZB 18.538
    Das im Zulassungsvorbringen zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 15. März 2004 (22 B 03.1362 - BayVBl. 2004, 494) betrifft die Auswirkungen eines Beschlusses eines in der Gemeindeordnung nicht vorgesehenen Organs (Volksfestbeirat) und den sich hieraus resultierenden Fehlerfolgen für einen Verwaltungsakt.
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 1 ZB 18.538
    Ist erst nach Ablauf dieser Frist eine Sach- oder Rechtsänderung - hier das Außerkrafttreten der Veränderungssperre - eingetreten, kann der Kläger nicht mit Blick auf diese Änderung erstmals neue Zulassungsgründe geltend machen (vgl. BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744; OVG LSA, B.v. 16.5.2019 - 4 L 115/18 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 7.5.2019 - 3 ZB 17.2542 - juris Rn. 22; OVG NW, B.v. 15.1.2018 - 2 A 2747/15 - BauR 2018, 976; OVG MV, B.v. 11.11.2014 - 1 L 55/10 - juris Rn. 19; NdsOVG, B.v. 11.11.2009 - 8 LA 16/09; OVG Berlin-Bbg, B.v. 21.5.2008 - OVG 9 N 1.08 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 15.12.2003 - 1 BvR 2378/03

    Keine Verpflichtung einer Rundfunkanstalt zur Sendung bestimmter Musikstücke

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 1 ZB 18.538
    Das im Zulassungsvorbringen zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 15. März 2004 (22 B 03.1362 - BayVBl. 2004, 494) betrifft die Auswirkungen eines Beschlusses eines in der Gemeindeordnung nicht vorgesehenen Organs (Volksfestbeirat) und den sich hieraus resultierenden Fehlerfolgen für einen Verwaltungsakt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2018 - 2 A 2747/15

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 1 ZB 18.538
    Ist erst nach Ablauf dieser Frist eine Sach- oder Rechtsänderung - hier das Außerkrafttreten der Veränderungssperre - eingetreten, kann der Kläger nicht mit Blick auf diese Änderung erstmals neue Zulassungsgründe geltend machen (vgl. BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744; OVG LSA, B.v. 16.5.2019 - 4 L 115/18 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 7.5.2019 - 3 ZB 17.2542 - juris Rn. 22; OVG NW, B.v. 15.1.2018 - 2 A 2747/15 - BauR 2018, 976; OVG MV, B.v. 11.11.2014 - 1 L 55/10 - juris Rn. 19; NdsOVG, B.v. 11.11.2009 - 8 LA 16/09; OVG Berlin-Bbg, B.v. 21.5.2008 - OVG 9 N 1.08 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584

    Änderungen der Sach- und Rechtslage, die erst nach Ablauf der zweimonatigen Frist

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 1 ZB 18.538
    Weder der dem Berufungszulassungsverfahren auch beigemessene Zweck, eine nach materiellem Recht richtige Entscheidung herbeizuführen, noch Gründe der Prozessökonomie gebieten es, über diesen Zeitpunkt hinaus Veränderungen der Sach- und Rechtslage im Zulassungsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2020 - 1 ZB 19.189 - juris Rn. 11; B.v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584 - BayVBl 2016, 353).
  • VGH Bayern, 28.10.2019 - 14 ZB 18.2060

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 1 ZB 18.538
    Beschließt der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss in einem Bereich, der in die Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters fällt und vollzieht der Bürgermeister diesen zunächst kompetenz- und damit rechtswidrigen Beschluss, so macht er ihn sich zu Eigen (BayVGH, B.v. 28.10.2019 - 14 ZB 18.2060 - BayVBl. 2020, 236; Kriegl in BeckOK KomunnalR Bayern, Juli 2020, Art. 36 Rn 5; Widtmann/Grasser/Glaser, GO, a.a.O.) und der Beschluss wird ihm zugerechnet.
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 1 ZB 19.189

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung - erfolgloser Antrag auf

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 1 ZB 18.538
    Weder der dem Berufungszulassungsverfahren auch beigemessene Zweck, eine nach materiellem Recht richtige Entscheidung herbeizuführen, noch Gründe der Prozessökonomie gebieten es, über diesen Zeitpunkt hinaus Veränderungen der Sach- und Rechtslage im Zulassungsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2020 - 1 ZB 19.189 - juris Rn. 11; B.v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584 - BayVBl 2016, 353).
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2009 - 8 LA 16/09

    Asylvortrag; Ausländerbehörde: Zuständigkeit; Bundesamt für Migration und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2008 - 9 N 1.08

    Zulassung der Berufung bei bevorstehender Änderung der Sach- und Rechtslage (Rüge

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10

    Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen auf kommunale Beitragssatzung

  • VGH Bayern, 07.05.2019 - 3 ZB 17.2542

    Fiktive Laufbahnnachzeichnung für freigestelltes Personalratsmitglied

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2019 - 4 L 115/18

    Relevanz außerhalb der Darlegungsfrist eintretender Änderungen der Rechtslage;

  • VGH Bayern, 10.05.2005 - 1 ZB 04.1079
  • VGH Bayern, 07.10.2021 - 1 ZB 20.2874

    Grenzbebauung 0 neues Vorbringen im Berufungszulassungsverfahren nach Ablauf der

    Ist erst nach Ablauf dieser Frist eine Sach- oder Rechtsänderung eingetreten, kann die Klägerin nicht mit Blick auf diese Änderung erstmals neue Zulassungsgründe geltend machen (vgl. BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744; BayVGH, B.v. 12.11.2020 - 1 ZB 18.538 - juris Rn 4.).
  • VGH Bayern, 02.02.2021 - 9 ZB 18.1513

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines Vorbescheides für ein Doppelhauses unter

    Die Streitwertfestsetzung für das Zulassungsverfahren beruht auf § 47 Abs. 3, § 52 Abs. 1 i.V.m. Nr. 9.1.1.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und folgt der Festsetzung des Verwaltungsgerichts, gegen die keine Einwendungen erhoben wurden (vgl. auch BayVGH, B.v. 12.11.2020 - 1 ZB 18.538 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 17.04.2023 - 1 ZB 22.1789

    Erfolglose Berufungszulassung für eine Klage auf einen Vorbescheid; Abgrenzung

    Gegenstand des Vorbescheids ist die Klärung wesentlicher bauplanungsrechtlicher Fragen zur Zulässigkeit des Bauvorhabens, so dass eine Reduzierung des Streitwerts nach Nr. 9.2 des Streitwertkatalogs auf einen Bruchteil des sich aus Nr. 9.1.1.2 ergebenden Streitwerts nicht angezeigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2020 - 1 ZB 18.538 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 9 C 20.2619

    Streitwert für Vorbescheid

    Damit ist bereits im Vorbescheidsverfahren die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des beantragten Vorhabens vollständig zu beantworten, was zugleich im Rahmen des hier vorliegenden vereinfachten Verfahrens nach Art. 59 Satz 1 BayBO den Hauptgesichtspunkt der beantragten Nutzungsänderung erfasst, so dass eine Reduzierung des Streitwertes nach Nr. 9.2 des Streitwertkatalogs hier ausnahmsweise nicht in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2020 - 1 ZB 18.538 - juris Rn. 8; B.v. 2.2.2021 - 9 ZB 18.1513 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 03.04.2023 - 1 ZB 21.3148

    Vorbescheid für Doppelhaushälften - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

    Gegenstand des Vorbescheids ist die Klärung wesentlicher bauplanungsrechtlicher Fragen zur Zulässigkeit des Bauvorhabens, so dass eine Reduzierung des Streitwerts nach Nr. 9.2 des Streitwertkatalogs auf einen Bruchteil des sich aus Nr. 9.1.1.2 ergebenden Streitwerts nicht angezeigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2020 - 1 ZB 18.538 - juris Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht